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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06 (https://dejure.org/2010,7551)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.06.2010 - 3 K 19/06 (https://dejure.org/2010,7551)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 3 K 19/06 (https://dejure.org/2010,7551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstellung eines Bebauungsplans in einem faktischen Vogelschutzgebiet

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 10 Abs 1 Nr 9 BNatSchG, § 22 Abs 1 BNatSchG 2002, § 33 Abs 2 BNatSchG 2002, § 1 Abs 6 Nr 7 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB
    Erstellung eines Bebauungsplans in einem faktischen Vogelschutzgebiet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Daher können entgegen der Ansicht des Antragstellers die rechtlichen Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.01.2007 (- 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1)an die FFH-Verträglichkeitsprüfung stellt (a.a.O. Rn. 61 f. - "Beste einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse"), auf die FFH-Vorprüfung nicht ohne weiteres übertragen werden.

    Nur bei einem offensichtlichen Ausschluss derartiger Beeinträchtigungen durch eine Vorprüfung wird die FFH-Verträglichkeitsprüfung entbehrlich (BVerwG, U. v. 17.01.2007 - BVerwGE 128, 1 = NVwZ 2007, 1054).

    Als geeignetes Bewertungskriterium für die Prüfung, ob ein Plan oder ein Projekt nach dem so konkretisierten Prüfungsmaßstab zu "erheblichen Beeinträchtigungen" führen kann, ist mit Blick auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets auf den günstigen Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten abzustellen (BVerwG, U. v. 17.01.2007, a.a.O., Glnr.

    Gemäß den Legaldefinitionen in Art. 1 lit e) und i) FFH-RL geht es beim günstigen Erhaltungszustand einer vom Erhaltungsziel des FFH-Gebietes umfassten Tier- oder Pflanzenart um deren Verbreitungsgebiet und die Populationsgröße; in beiden Bereichen soll langfristig gesehen eine Qualitätseinbuße vermieden werden (BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a.a.O., Glnr.

    Befindet sich das FFH-Gebiet gegenwärtig ganz oder teilweise in einem ungünstigen Erhaltungszustand, ist es grundsätzlich für jegliche Zusatzbelastung gesperrt (vgl. dazu BVerwG, U. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 ff.; EuGH, U. v. 10.1.2006 - C 98/03 - DVBl. 2006, 429 ff.; OVG Münster, U. v. 03.09.2009 - 10 D 121/07.NE - DVBl. 2009, 1385; nachfolgend BVerwG, B. v. 16.03.2010 - 4 BN 66/09 - zit. nach juris).

    Nur durch diesen Nachweis lässt sich die notwendige Gewissheit über die Verträglichkeit eines Plans oder Projekts gewinnen (vgl. BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - Rn. 54 ff.; Thyssen NuR 2010, 9, 15).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Die "Gebietsmeldung" hat eine reine Informationsfunktion und kann eine unterbliebene Gebietsausweisung nicht ersetzen (vgl. BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 - BVerwGE 120, 276 = NVwZ 2004, 1114, Rn. 31 - 33).

    Sie erfüllt damit auch nicht die rechtlichen Anforderungen, die Art. 7 FFH-RL an die den Regimewechsel herbeiführende "Erklärung" zum besonderen Schutzgebiet stellt (BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 - BVerwGE 120, 276 = NVwZ 2004, 1114, Rn. 35).

    Die Verkleinerung eines besonderen Schutzgebiets durch den Bau einer Straße o.ä., die zum Verlust von Rückzugs-, Ruhe- und Nistgebieten der zu schützenden Vogelvorkommen führt, ebenso Aquakulturvorhaben und die Einleitung von Abwässern, ist jeweils für sich betrachtet als erhebliche Beeinträchtigungen der Richtlinienziele anzusehen, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Eingriffe jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit geeignet gewesen wären, die Erhaltungsziele zu vereiteln oder Kernbestandteile des Gebiets unwiederbringlich zu zerstören (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 01.04.2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 ff. mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).

    Der baubedingte Wegfall mehrerer Brut- und Nahrungsreviere, die einem Hauptvorkommen einer der Vogelarten in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie dienen und innerhalb eines faktischen Vogelschutzgebiets liegen, reduziert den nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL zu erhaltenden Lebensraum dieser Arten und wirkt sich deshalb unmittelbar und grundsätzlich in erheblicher Weise auf die Zielsetzung der Vogelschutz-Richtlinie aus, das Überleben der Vogelart und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen (vgl. BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Ist das der Fall, kann dieser Verdacht nur durch eine - die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse verwertende - schlüssige naturschutzfachliche Argumentation ausgeräumt werden (vgl. BVerwG, B. v. 26.11.2007 - 4 BN 46/07 - NVwZ 2008, 210).

    In der FFH-Vorprüfung haben indes i.d.R. Kompensationsmaßnahmen bei der Beurteilung der Frage, ob erhebliche Beeinträchtigungen eintreten können, außer Betracht zu bleiben (ebenso Fischer-Hüftle u.a., Bundesnaturschutzgesetz, Komm. § 34 Rn. 16; Gellermann NuR 2009, 8, 10; a.A. VGH Kassel, U. v. 05.07.2007 - 4 N 867/06 - NuR 2008, 258, dazu BVerwG, B. v. 26.11.2007 - 4 BN 46.07 - NuR 2008, 115; Mitschang in Berliner Komm. zum BauGB (Stand April 2010) § 1a Rn. 521).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Denn es könne keinen Anspruch auf Aufhebung des Beschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geben, wenn der Beschluss aufgrund dieser Änderung mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könnte (BVerwG, U. v. 12.03.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 = NuR 2008, 633 - juris Rn. 256).

    Solange ein FFH-Gebiet - wie hier - noch nicht unter Festlegung des Schutzzwecks zu einem besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele durch Auswertung der zur Vorbereitung der Gebietsmeldung gefertigten Standard-Datenbögen zu ermitteln, in denen die Merkmale des Gebiets beschrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten haben (vgl. BVerwG, U. v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 [Rn. 72]; U. v. 17.1.2007 - 9 A 20/05 - NVwZ 2007, 1054 [Rn. 75] unter Bezugnahme auf EuGH vom 14.9.2006 - NVwZ 2007, S. 61 [Rn. 39, 45 und 51]).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit ist dann erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 - [sog. Muschelfischer-Urteil], NuR 2004, 788; vom 20.10.2005 - C-6/04 - und vom 10.01.2006 - C-98/03 -, NVwZ 2006, 319).

    Befindet sich das FFH-Gebiet gegenwärtig ganz oder teilweise in einem ungünstigen Erhaltungszustand, ist es grundsätzlich für jegliche Zusatzbelastung gesperrt (vgl. dazu BVerwG, U. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 ff.; EuGH, U. v. 10.1.2006 - C 98/03 - DVBl. 2006, 429 ff.; OVG Münster, U. v. 03.09.2009 - 10 D 121/07.NE - DVBl. 2009, 1385; nachfolgend BVerwG, B. v. 16.03.2010 - 4 BN 66/09 - zit. nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Befindet sich das FFH-Gebiet gegenwärtig ganz oder teilweise in einem ungünstigen Erhaltungszustand, ist es grundsätzlich für jegliche Zusatzbelastung gesperrt (vgl. dazu BVerwG, U. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 ff.; EuGH, U. v. 10.1.2006 - C 98/03 - DVBl. 2006, 429 ff.; OVG Münster, U. v. 03.09.2009 - 10 D 121/07.NE - DVBl. 2009, 1385; nachfolgend BVerwG, B. v. 16.03.2010 - 4 BN 66/09 - zit. nach juris).

    Es lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die Verwirklichung der Bauleitplanung keine nachteiligen Auswirkungen auf die gemeldeten FFH- und SPA-Gebiete hat (vgl. OVG Münster, U. v. 03.09.2009 - 10 D 121/07.NE - Rn. 228).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66, E 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74, E 48, 56).

    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine Grenze gezogen (BVerwG, U. v. 12.12.1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Zu fragen ist, ob der Antragsteller durch die von ihm angestrebte Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplans seine Rechtsstellung verbessern kann (vgl. BVerwG, B. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ; B. v. 18.07.1989 - 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).

    Der gegen den Plan insgesamt gerichtete Normenkontrollantrag darf grundsätzlich nicht deshalb als teilweise unzulässig verworfen werden, weil der Bebauungsplan nur für teilunwirksam zu erklären ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.07.1989 - 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 und vom 04.06.1991 - 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268 ; U. v. 17.02.2005 - 7 CN 6.04 - NVwZ 2005, 695).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Ob ein Antragsteller ein bestimmtes Vorhaben ausführen dürfte, wenn sich der zur Überprüfung gestellte Bebauungsplan als nichtig erweist, ist keine Frage der Rechtsverletzung, sondern eine Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für das Normenkontrollverfahren (BVerwG, U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6/97 - NVwZ 1998, 732).

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (vgl. BVerwG, B. v. 25.05.1993 - 4 NB 50.92 - NVwZ 1994, 268), etwa weil er seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (BVerwG, U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 - BRS Bd. 60 Nr. 44 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
    Die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO für einen Normenkontrollantrag ist nämlich regelmäßig erfüllt, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. BVerwG, B. v. 07.07.1997 - 4 BN 11.97 - BauR 1997, 972; B. v. 25.05.1993 - 4 NB 50.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 79 = NVwZ 1994, 268).

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (vgl. BVerwG, B. v. 25.05.1993 - 4 NB 50.92 - NVwZ 1994, 268), etwa weil er seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (BVerwG, U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 - BRS Bd. 60 Nr. 44 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2006 - 3 M 94/06

    Keine Aussetzung des Bebauungsplans Nr. 12 für den Marina Ferienpark in

  • BVerwG, 17.06.2009 - 4 BN 28.08
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

  • VGH Hessen, 05.07.2007 - 4 N 867/06

    Normenkontrollverfahren - FFH-Vorprüfung (Screening) im Bauleitplanverfahren -

  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel;

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2009 - 8 C 10435/08

    Ortsumgehung Bad Bergzabern (B 427) darf gebaut werden

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • EuGH, 27.02.2003 - C-415/01

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 06.03.2003 - C-240/00

    Kommission / Finnland

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Der Umstand, dass eine FFH-Vorprüfung fehlerhaft gewesen und deshalb zu Unrecht von einer FFH-Verträglichkeitsprüfung abgesehen worden ist, wird teilweise (jedenfalls auch) als Verfahrensfehler eingestuft (vgl. OVG MV, Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, juris RdNr. 131; OVG NW, Urt. v. 01.12.2011 - 8 D 58.08.AK -, juris RdNr. 510; Meßerschmidt, BNatSchG, § 34 RdNr. 56).

    dd) Die Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen in der FFH-Vorprüfung ist unzulässig (vgl. OVG MV, Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, a.a.O. RdNr. 126; NdsOVG, Beschl. v. 18.09.2014 - 12 LA 15/14 -, juris RdNr. 15 ff.; Meßerschmidt, § 34 BNatSchG RdNr. 56).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Denn sie wirken nicht lediglich einer auch zu Zeiten ihres Eingreifens von dem Projekt fortwährend ausgehenden Gefahr mit eigenen externen Mechanismen und Kausalverläufen entgegen, die ihrerseits das Problem aufwerfen könnten, dass sich ein Offensichtlichkeitsurteil über ihre Wirksamkeit im Rahmen einer FFH-Vorprüfung nicht gewinnen ließe (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 30.6.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 126), weil ihre vollständige und genaue Analyse nicht in das Stadium der Vorprüfung gehörte (vgl. EuGH, Urt. v. 12.4.2018 - C-323/17 -, juris, Rn. 36).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2017 - 3 KM 152/17

    Vereinbarkeit eines im Landschaftsschutzgebiet geplanten Ferienhausgebiets,

    Bei der danach grundsätzlich gebotenen Prüfung der Erfolgsaussichten des noch anhängig zu machenden Normenkontrollantrags erweist sich, dass der Bebauungsplan zum einen wegen Unterlassung einer Prüfung auf Verträglichkeit der von ihm vorgesehenen baulichen Nutzung mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes nach § 34 Abs. 1 BNatSchG aufgrund einer fehlerhaften FFH-Vorprüfung (einem beachtlichen Verfahrensfehler, vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 3 K 19/06 - Juris Rn. 131) unwirksam und zum anderen mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung "D vom 21. Mai 1996 nicht zu vereinbaren ist (dazu unter I.).

    Hieran darf - aus wissenschaftlicher Sicht - kein vernünftiger Zweifel bestehen; der dem Planungsträger obliegenden (Gegen-)Beweis ist in der Regel nur geführt, wenn eine relevante Beeinträchtigung ausscheidet (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 3 K 19/06 - Juris Rn. 120 ff.).

    Bewegt sich bereits die Vorbelastung in einem kritischen Bereich, dürfte der aufgrund der Vorbelastung aktuell ungünstige Erhaltungszustand keine zusätzliche Beeinträchtigung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2009 - 9 B 28/09 - Juris Rn. 3; Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 3 K 19/06 - Juris Rn. 122).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 11 S 51.19

    OVG bestätigt Stopp des Tagebaus Jänschwalde zum 1. September 2019

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof (Urteil v. 12. April 2018 - C-323/17 -, Rn 34 ff., 40) zu Art. 6 Abs. 3 FFH-RL aber auch entschieden, dass "für die Feststellung, ob es erforderlich ist, anschießend eine Prüfung der Verträglichkeit eines Plans oder Projekts mit einem betroffenen Gebiet durchzuführen, Maßnahmen, die die nachteiligen Auswirkungen eines Plans oder Projekts auf das betroffene Gebiet vermeiden oder vermindern sollen, während der Prüfungsphase nicht berücksichtigt werden dürfen" (ähnlich bereits OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 30. Juni 2010 - 3 K 19/06 -, juris Rn 125).
  • VGH Hessen, 12.05.2021 - 3 B 370/21

    FFH-Verträglichkeitsprüfung eines Logistikcenters

    Solche Beurteilungen sind der überschlägig angelegten Vorprüfung aber fremd und müssen einer den "besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand" reflektierenden Verträglichkeitsprüfung vorbehalten bleiben (vgl. Gellermann a.a.O., § 34 Rdnr. 11 unter Hinweis auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, juris Rdnr. 125 ff.).
  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    (a) Dies gilt zunächst für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2010 (- 3 K 19/06 -, juris, Rn. 131).

    Ein solches Verständnis der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2010 (- 3 K 19/06 -, juris) wird auch durch die diesbezüglichen Ausführungen bei Meßerschmidt (vgl. dens., Bundesnaturschutzrecht, EL 152 Stand: November 2020, BNatSchG, § 34 Rn. 56) gestützt.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13

    Errichtung eines Fahrgastschiffsanlegers im Landschaftsschutzgebiet

    Unerheblich sind demgegenüber nur Beeinträchtigungen, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (vgl. zum Ganzen - m. w. N. - OVG Greifswald, Beschl. v. 05.07.2013 - 1 M 144/13 - Beschl. v. 05.11.2012 - 3 M 143/12 -, NordÖR 2013, 120; Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).

    Befindet sich ein FFH-Gebiet gegenwärtig ganz oder teilweise in einem ungünstigen Erhaltungszustand, ist es grundsätzlich für jegliche Zusatzbelastung gesperrt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).

    Unabhängig davon steht auch die festgestellte Zielunverträglichkeit allerdings unter einem Bagatellvorbehalt, der seine Rechtfertigung im gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 3 EG) findet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2009 - 9 B 28/09 -, a. a. O.; vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).

  • VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09

    Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für eine Schweinemastanlage im

    Dies erfordert eine Erklärung zu geschützten Teilen der Landschaft nach dem Bundes- oder Landesnaturschutzgesetz (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 30.06.2010, 3 K 19/06, NuR 2011, 136 - zitiert nach Juris).

    Denn die Beantwortung der letzteren Frage hängt in Anwendung von Art. 6 Abs. 3 und 3 FFH-RL von Voraussetzungen ab, die im von dem Beklagten durchgeführten Verwaltungsverfahren nicht ermittelt wurden, insbesondere den Ergebnissen einer für das streitgegenständliche Vorhaben durchzuführenden Prüfung auf Verträglichkeit mit den für das Vogelschutzgebiet festgelegten Erhaltungszielen (zur Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung siehe unten), die auf Grund des Ergebnisses der Voruntersuchung des Dr. K. gerade nicht vorgenommen wurde und deren Durchführung im Übrigen vor der förmlichen Unterschutzstellung auch für nicht zulässig erachtet wird (vgl. OVG Koblenz, a. a. O. Juris-Rn 49; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 30.06.2010, 3 K 19/06 NuR 2011, 136, Juris-Rn 93, 114 zur Unzulässigkeit einer FFH-Vorprüfung im faktischen Vogelschutzgebiet).

    Die Beeinträchtigung muss also gerade nicht bereits sicher erwiesen sein (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 30.06.2010, 3 K 19/06, NuR 2011, 136 - zitiert nach Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 2 D 53/17

    Bebauungsplan der Stadt Winterberg für eine Mega-Zipline rechtmäßig

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 3. September 2009 - 10 D 121/07.NE -, ZNER 2009, 284 = juris Rn. 228 ff., und vom 21. April 2015 - 10 D 21/12.NE -, BauR 2015, 1785 = juris Rn. 143 ff., einerseits und OVG M.-V., Urteile vom 30. Juni 2010 - 3 K 19/06 -, juris 118 ff, 131, und vom 4. Mai 2017 - 3 KM 152/17 -, juris Rn. 24 ff. andererseits; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. Januar 2019 - 10 S 1919/17 -, juris Rn. 13 f.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 K 488/17

    Zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans für eine Ferienanlage im

    Hieran darf - aus wissenschaftlicher Sicht - kein vernünftiger Zweifel bestehen; der dem Planungsträger obliegenden (Gegen-)Beweis ist in der Regel nur geführt, wenn eine relevante Beeinträchtigung ausscheidet (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 3 K 19/06 - Juris Rn. 120 ff.).

    Bewegt sich bereits die Vorbelastung in einem kritischen Bereich, dürfte der aufgrund der Vorbelastung aktuell ungünstige Erhaltungszustand keine zusätzliche Beeinträchtigung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2009 - 9 B 28/09 - Juris Rn. 3; Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 3 K 19/06 - Juris Rn. 122).

    Das Fehlen der erforderlichen Verträglichkeitsprüfung begründet die Rechtswidrigkeit der Planung und die Unwirksamkeit des Bebauungsplans (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 30. Juni 2010 - 3 K 19/06 - juris Rn. 131: Verfahrensfehler; vgl. a. Wagner, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Stand: Feb. 2022, § 1a Rn. 206; s. andererseits OVG Münster, Urteil vom 18. Juni 2019 - 2 D 53/17.NE -, juris Rn. 30 f. m.w.N.: eher materieller Mangel).

  • VG Saarlouis, 26.04.2012 - 10 K 686/11

    Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle in einem faktischen Vogelschutzgebiet

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2006 - 3 M 94/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 385/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen

  • VG Magdeburg, 22.08.2013 - 2 A 184/11
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